Kostenübernahme
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GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Als Vertragsarztpraxis kann ich mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gesetzlich Versicherten stehen in der Regel 3 Sprechstundentermine und 4 Probe-Sitzungen (sogenannte „probatorische Sitzungen“) zu, um eine passende Psychotherapeutin bzw. einen passenden Psychotherapeuten zu finden. Eine Kurzzeittherapie umfass 2 Mal 12 Einheiten und eine Langzeittherapie in der Regel 80 Einheiten.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG UND BEIHILFE
Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten der Behandlung, wenn Psychotherapie zum Bestandteil des Versicherungsvertrages zählt. Ich rechne hier nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten ab (GOÄ/GOP). Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über Ihre vertraglichen Konditionen.
BERUFSGENOSSENSCHAFTEN
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften dann übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen, wie dies bspw. bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall wäre.
SELBSTZAHLER
Die Honorierung orientiert sich hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kontakt
In meiner Praxis in Mittenwald biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Tanztherapie für Erwachsene an – für Menschen aus Mittenwald, Garmisch-Partenkirchen, dem Werdenfelser Land, Oberbayern und Tirol.
Elisabeth Erhardt, M.Sc.
Innsbrucker Straße 4
82481 Mittenwald
0157 721 825 74
mail@werdenfels-psychotherapie.de